Als Spezialisten ermitteln und bewerten wir Ihren Schaden an Fahrzeugen und Transportmitteln aller Art verlässlich und akkurat.

Ein vollständiges Gutachten sollte von einem freien und unabhängigen Experten erbracht werden.

Wir gewährleisten bei unserer Arbeit stets die beste Qualität und Sicherheit und erstellen für Sie versicherungsunabhängige und neutrale KFZ-Schadengutachten an Ihrem Fahrzeug.

Mit einer genauen Begutachtung finden wir heraus, welcher Schaden beim Unfall tatsächlich eingetreten ist und definieren dabei weitere Positionen, wie zum Beispiel die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall.

Überzeugen Sie sich von unserer einschlägigen Expertise und unseren Qualifikationen.

Schadenfall.

Was tun?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht genau, was Ihnen zusteht?

Als Geschädigter ist man mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, i.d.R. hat die gegnerische Versicherung auch nichts zu verschenken. Dadurch wird häufig nicht das reguliert, was dem Geschädigten nach dem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht.

In Kooperation mit Werkstätten und Rechtsanwälten unterstützt Sie das Ingenieurbüro Krämer sofort und individuell bei der Schadensabwicklung.

Kaskoversicherung-

Was ist das?

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Man unterscheidet zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Wild-, Glas- sowie Vandalismusschäden ab.

Die Vollkaskoversicherung hingegen reguliert auch selbst- oder fremdverschuldete Schäden am Fahrzeug.

Im Regelfall kalkulieren wir den Kaskoschaden nicht.
Das Gutachten wird stattdessen durch die eigene Versicherung erstellt, wozu ein Sachverständiger beauftragt wird, der sich dieser Aufgabe annimmt.

Wertminderung-

Alle Informationen.

Unter Wertminderung versteht man im Rechnungswesen den Betrag, um den der aktuelle Wert eines Vermögensgegenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt unter seinem anfänglichen Buchwert liegt.

Die Höhe der Wertminderung legt der Kfz-Sachverständiger in seinem Gutachten fest.

Die Wertminderung nach einem Unfall steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Dieser muss das Fahrzeug dazu nicht zwingend reparieren lassen.

Verzichten Sie am besten nicht auf dieses Gutachten, denn es ist bares Geld für Sie!

Zu Ihrem Besten:

Ein Sachverständiger, der frei und unabhängig von Ihnen beauftragt wurde, wird immer ein faires Urteil fällen und sich neutral für den Geschädigten einsetzen.

Es kommt durchaus vor, dass Versicherungen bzw. deren Prüforganisationen willkürlich einen kalkulierten Schadensbetrag kürzen und dem Geschädigten somit noch mehr in Mitleidenschaft ziehen.
Trotz des fairen deutschen Verkehrsrechts ist es empfehlenswert, als Unfallopfer sowohl einen Sachverständigen als auch einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
Auf diese Weise wird Ihnen eine rasche und professionelle Schadensregulierung garantiert.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Natürlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug einer fachgerechten Reparatur unterziehen oder nicht.

Sie können sich auch den Nettobetrag zzgl. eventuell anfallender Wertminderung durch den Schaden von der gegnerischen Versicherung einfach auszahlen lassen – die gegnerische Versicherung wird keine Rechnung von Ihnen einfordern.

Außerdem muss eine gegnerische Versicherung ebenso alle weiteren Kosten, die mit dem Schaden zusammenhängen, begleichen (z.B. Rechtsbeistandskosten, Nutzungsausfallentschädigung und die Sachverständigengebühren).

Unsere Leistungen auf einen Blick

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