Unser Team freut sich, wenn Sie dieses Forum nutzen möchten, um uns Ihre Erfahrungen in der Abwicklung Ihrer Schäden mitzuteilen, insbesondere damit sich Unfallopfer nicht gleich von den ersten Zahlungswiderständen seitens der Versicherungen entmutigen lassen.

Um aufzuzeigen, mit welchen Gegebenheiten man bei der Schadenabwicklung mit den Versicherungen rechnen muss, haben wir einige Kunden gebeten, uns ihre Erfahrungen mit den Haftpflichtversicherungen einmal kurz mitzuteilen.

Rolf Wolfgang H-

Schaden an meinem Smart.

Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne schildere ich Ihnen meine Erfahrung bei der Abwicklung meines Unfallschadens.

Nach einem nicht besonders spektakulären Zusammenstoß mit einem größeren Mercedes wies mein Smart vorne links Schäden am Kotflügel, am Scheinwerfer, an der Windschutzscheibe sowie an der Alufelge und an der Vorderachse auf.
Die Beschädigung der Vorderachse wurde durch eine Prüfung mit Achsvermessung in der Werkstatt bestätigt.
Das Ihrerseits gefertigte Schadengutachten beinhaltete sämtliche erforderlichen Teile zur vollständigen Beseitigung der Schäden.

Der Versicherungsgutachter vom Büro L. aus O. war allerdings der Meinung, man könne an der Sicherheit sparen und erstellte ein Gutachten, in dem die relevanten Achsteile einfach fehlten.
Die Unverschämtheit, lebenswichtige sicherheitsrelevante Achsteile nach einem Unfall nicht erstatten zu wollen, veranlasste mich, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Der Gerichtsgutachter folgte letztlich Ihrem Reparaturweg.

Dementsprechend wurde der Schaden, wenn auch erst nach gerichtlicher Auseinandersetzung, vollständig bezahlt.

Zusammenfassend kann ich heute sagen, dass die in der Erstattungspflicht stehende Versicherung seinerzeit erhebliche und unnötige Kosten sowie Verzögerungen verursacht hat.

Die Kosten für den gerichtlichen Aufwand, die Rechtsanwaltskosten, die Kosten für den von der Versicherung beauftragten Gutachter und auch die Kosten für den Gerichtsgutachter wären völlig unnötig gewesen, hätte die Versicherung von vorne herein das Ihrerseits ordnungsgemäß erstellte Gutachten verwendet.

Für mich war diese Aktion ein Paradebeispiel für eine dieser Luftnummern seitens der Versicherung, die dann wohl bequem auf unsere Beitrage umgelegt werden.

Gruß Rolf Wolfgang H.

Michaela M.-

Gutachten Golf Cabrio.

Sehr geehrter Herr Krämer,

Nach einem Auffahrunfall fertigten Sie ein Gutachten für den Heckschaden an meinem Golf Cabrio.

Obwohl zum Unfallzeitpunkt an meinem Fahrzeug äußerlich zunächst für einen Laien nicht allzu viel zu erkennen war, stellten Sie fest, dass die hintere Stoßstange erneuert und das Blech dahinter repariert werden musste. Sie berechneten die Reparaturkosten mit 1227.83 € inkl. Steuer zuzüglich einer Wertminderung.

Die gegnerische Versicherung sah sich daher offensichtlich dazu veranlasst, den Umfang der Beschädigungen noch mal zu überprüfen, indem noch einmal jemand beauftragt wurde sich meinen Golf anzusehen und zu fotografieren.

Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger erstellte daraufhin ein Gegengutachten, mit dem Ergebnis, dass lediglich die hintere Stoßfängerabdeckung zu erneuern und zu lackieren sei und ermittelte seinerseits die Reparaturkosten in Höhe von nur 611,41 € – was mich doch sehr verwunderte.

Für mich als Frau mit wenig technischen Kenntnissen war zunächst unklar, wieso der Versicherungsgutachter zu einem anderen Ergebnis kam als Sie.

Ein Beratungsgespräch mit Ihnen und auch mit meiner Rechtsanwältin öffnete mir dann die Augen und ich verstand, dass Sie als unabhängiger Sachverständiger einfach nur den vollständigen Reparaturumfang ausgerechnet hatten, wohingegen der zweite Gutachter im Auftrag der Versicherung nur eine optische Wiederherstellung, frei nach dem Motto „mit etwas neuer Farbe sieht die Frau M. den Schaden zumindest nicht mehr“ berechnet hatte.

Dieser Versuch, meine Unbedarftheit so auszunutzen, verärgerte mich sehr und ich entschloss mich, meine berechtigten Ansprüche auf jeden Fall vollständig durchzusetzen.

Offensichtlich stand man jedoch bei der Versicherung auf dem Standpunkt, man bräuchte auch nur das zu sehen, was man sehen will und könne an meinem unverschuldeten Schaden sparen.
Eine weitere Aufforderung an die Versicherung, den Schaden vollständig zu bezahlen, brachte nunmehr einen dritten Besichtigungstermin hervor. Diesmal sollte die Stoßstange in einer Werkstatt ausgebaut werden und der dahinter liegende Schaden nochmals von einem dritten, nämlich von einem Gerichtsgutachter überprüft werden.

Also verabredeten wir uns für die Demontage der Stoßstange in einer Fachwerkstatt um endlich auch für die Versicherung Licht ins dunkle zu bringen. Die Stossstange wurde demontiert und Beschädigung am Heckblech konnte unter Zeugen vom Gerichtsgutachter wahrgenommen werden.
Nun, da der Beweis für die Beschädigung nicht mehr von der Versicherung ignoriert werden konnte, wurde nach einem langwierigen und unnötigen hin und her endlich meinen Schaden vollständig reguliert.
Letztendlich kann ich nochmal zusammenfassen, dass ich hierbei von einer seriös wirkenden Versicherung in einer sehr unseriösen Art behandelt wurde und ohne Ihre Hilfe und die Hilfe meiner Rechtsanwältin auf einem großen Teil meines Schadens sitzen geblieben wäre.

Ich hoffe die Schilderung meiner Erfahrungen ermutigt alle, denen die Versicherung nach einem Schaden hartnäckig versucht, einen faulen Kompromiss anzubieten.

Für die erfrischende Art, die technisch kompetente und die ausdauernde Hilfe, die ich bei Ihnen erfahren habe bedanke ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela M

Thomas S.-

aus Wipperfürth.

Hallo,
ich wollte mich auf diesem Wege noch mal für Ihre tolle Hilfe bedanken. Nachdem ich im Oktober mit meinem Opel Vectra B Sport während einer Urlaubsreise über ein größeres, auf der Fahrbahn liegendes Hindernis gefahren bin stellte sich heraus, dass mein Fahrzeug dadurch einige Beschädigungen an den Alufelgen, den Achsen, der Auspuffanlage und auch am Unterboden erlitten hatte. Sogar die Windschutzscheibe hatte einen Riss abbekommen.
Als ich den Schaden meiner Vollkaskoversicherung meldete wurde auch gleich ein Mitarbeiter zwecks Schadenaufnahme vorbeigeschickt.

Kurze Zeit später benachrichtigte mich mein Versicherer per Post über das Ergebnis ihrer Berechnung. Der Schaden sollte ca. 2.500,- € betragen und könnte an mich ausgezahlt werden.

Da ich allerdings selbst Kfz-Mechaniker bei Opel gelernt habe, konnte ich nachrechnen, dass der von Seiten der Versicherung angebotene Betrag grade mal für den Ersatz der hochwertigen Alufelgen ausreichen würde.
Der eigentliche Schaden am Fahrzeug wurde vom Versicherungsmann jedoch größtenteils übersehen.
Daher beauftragte ich Sie als unabhängigen Gutachter, die Versicherungskalkulation zu überprüfen und ein neutrales Gutachten zu erstellen.
Der Ihrerseits ermittelte Schaden in Höhe von ca. 12.500,- € konnte dann auch mit der Summe der Beschädigungen in Einklang gebracht werden und die Reparaturwerkstatt bestätigte mir ebenfalls, dass die Schäden damit vollständig zu beheben seien.

Daraufhin folgten einige Telefonate mit dem Versicherungsgutachter sowie dem Sachbearbeiter und ein aufwendigerer Schriftverkehr, den ich letztendlich von meinem Rechtsanwalt abwickeln ließ.

Mit großer Erleichterung konnte ich dann kurze Zeit später durch meinen Anwalt erfahren, dass sich meine Versicherung einsichtig zeigte und den Schaden dank Ihres Bemühens (nach Abzug eines Restwertes) regulierte und mir ca. 10.700,- € auszahlte.
Also nochmals VIELEN DANK.

mfG

Thomas S.

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