Sehr geehrter Herr Krämer,
Nach einem Auffahrunfall fertigten Sie ein Gutachten für den Heckschaden an meinem Golf Cabrio.
Obwohl zum Unfallzeitpunkt an meinem Fahrzeug äußerlich zunächst für einen Laien nicht allzu viel zu erkennen war, stellten Sie fest, dass die hintere Stoßstange erneuert und das Blech dahinter repariert werden musste. Sie berechneten die Reparaturkosten mit 1227.83 € inkl. Steuer zuzüglich einer Wertminderung.
Die gegnerische Versicherung sah sich daher offensichtlich dazu veranlasst, den Umfang der Beschädigungen noch mal zu überprüfen, indem noch einmal jemand beauftragt wurde sich meinen Golf anzusehen und zu fotografieren.
Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger erstellte daraufhin ein Gegengutachten, mit dem Ergebnis, dass lediglich die hintere Stoßfängerabdeckung zu erneuern und zu lackieren sei und ermittelte seinerseits die Reparaturkosten in Höhe von nur 611,41 € – was mich doch sehr verwunderte.
Für mich als Frau mit wenig technischen Kenntnissen war zunächst unklar, wieso der Versicherungsgutachter zu einem anderen Ergebnis kam als Sie.
Ein Beratungsgespräch mit Ihnen und auch mit meiner Rechtsanwältin öffnete mir dann die Augen und ich verstand, dass Sie als unabhängiger Sachverständiger einfach nur den vollständigen Reparaturumfang ausgerechnet hatten, wohingegen der zweite Gutachter im Auftrag der Versicherung nur eine optische Wiederherstellung, frei nach dem Motto „mit etwas neuer Farbe sieht die Frau M. den Schaden zumindest nicht mehr“ berechnet hatte.
Dieser Versuch, meine Unbedarftheit so auszunutzen, verärgerte mich sehr und ich entschloss mich, meine berechtigten Ansprüche auf jeden Fall vollständig durchzusetzen.
Offensichtlich stand man jedoch bei der Versicherung auf dem Standpunkt, man bräuchte auch nur das zu sehen, was man sehen will und könne an meinem unverschuldeten Schaden sparen.
Eine weitere Aufforderung an die Versicherung, den Schaden vollständig zu bezahlen, brachte nunmehr einen dritten Besichtigungstermin hervor. Diesmal sollte die Stoßstange in einer Werkstatt ausgebaut werden und der dahinter liegende Schaden nochmals von einem dritten, nämlich von einem Gerichtsgutachter überprüft werden.
Also verabredeten wir uns für die Demontage der Stoßstange in einer Fachwerkstatt um endlich auch für die Versicherung Licht ins dunkle zu bringen. Die Stossstange wurde demontiert und Beschädigung am Heckblech konnte unter Zeugen vom Gerichtsgutachter wahrgenommen werden.
Nun, da der Beweis für die Beschädigung nicht mehr von der Versicherung ignoriert werden konnte, wurde nach einem langwierigen und unnötigen hin und her endlich meinen Schaden vollständig reguliert.
Letztendlich kann ich nochmal zusammenfassen, dass ich hierbei von einer seriös wirkenden Versicherung in einer sehr unseriösen Art behandelt wurde und ohne Ihre Hilfe und die Hilfe meiner Rechtsanwältin auf einem großen Teil meines Schadens sitzen geblieben wäre.
Ich hoffe die Schilderung meiner Erfahrungen ermutigt alle, denen die Versicherung nach einem Schaden hartnäckig versucht, einen faulen Kompromiss anzubieten.
Für die erfrischende Art, die technisch kompetente und die ausdauernde Hilfe, die ich bei Ihnen erfahren habe bedanke ich mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Michaela M