Schadenfall

Unser vollständiges Gutachten dient, bei Haftpflichtschäden, der gegnerischen Versicherung als Regulierungsbasis und sollte demnach von einem freien und unabhängigen Experten, wie uns, erbracht werden.

Rechnungsprüfung

Unser Sachverständigenbüro kann Ihnen hierbei unterstützend zur Seite stehen und eine professionelle Rechnungsprüfung vornehmen.

Service für Werkstätten

Für Sie als Partnergewerbe - ob Werkstatt oder Autohaus - bieten wir einen umfangreichen, flexiblen und schnellen Service.

Persönlich und individuell.

Unser Sachverständigenbüro garantiert Ihnen eine kompetente und schnelle Hilfe wenn es darauf an kommt. Als freie und unabhängige Unfallgutachter sind wir mit unseren Standorten Wipperfürth und Remscheid, im Oberbergischen Kreis, dem Sauerland und dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie im Großraum Magdeburg für Sie persönlich da.

Über uns.

Als Sachverständige für Kraftfahrzeuge und als beratende Ingenieure sind wir Ihre Experten für Reparaturkalkulation, Fahrzeugbewertung und Unfallrekonstruktion. 

Wir sind für Sie da.

Mit unseren Standorten in Wipperfürth, Remscheid-Lennep und Magdeburg stehen wir jedem unserer Kunden persönlich und individuell zur Seite und können Ihnen so den Service bieten, den Sie verdienen.

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Kundenstimmen.

Um aufzuzeigen, mit welchen Gegebenheiten man bei der Schadenabwicklung rechnen muss, haben wir unsere Kunden gebeten, uns ihre Erfahrungen mitzuteilen, damit auch Sie die Möglichkeit haben, sich vorab bestens zu informieren.

Unsere zufriedenen Auftraggeber.

Private Unfallgeschädigte
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Werkstätten
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Rennsportteams

Gut zu wissen.

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Sie haben das Recht die Werkstatt, in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten, selbst zu wählen. Unsere Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur nach Herstellervorgabe und die ausschließliche Verwendung von originalen Ersatzteilen unter Beibehaltung der uneingeschränkten Garantie.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung in eine sogenannte „Partnerwerkstatt der Versicherung“ leiten. Die Ihnen dort angebotenen, zum Teil kostenlosen, Leistungen haben letztendlich nur ein Ziel, die Kosten für die Versicherung gering zu halten.

Versicherungen haben grundsätzlich kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben.

Zur Beweissicherung und zur Feststellung des gesamten Schadensumfangs steht Ihnen das Recht zu, einen freien Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dient Ihnen zur Beweissicherung, und es werden alle zur Schadensabwicklung erforderlichen Werte wie Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt. Die Gutachterkosten sind grundsätzlich von der Versicherung des Schädigers zu tragen.

Es sei denn, der Schaden liegt unter 750,- Euro.

Für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich einen Mietwagen (bis zu 14 Tage bei Totalschaden) beanspruchen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Ist die Haftung unklar oder es sind Personenschäden eingetreten, raten wir Ihnen in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten.

Das Anwaltshonorar hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Falls Sie über keinen eigenen Verkehrsfachanwalt verfügen empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Partner.

Übersteigen die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem Totalschaden.

In diesem Fall können Sie Ihr Fahrzeug unter gewissen Bedingungen trotzdem reparieren lassen.

Eine Reparatur ist möglich, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zzgl. Wertminderung gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30 % übersteigen und Sie das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiter nutzen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadensfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Sie dürfen das verunfallte Fahrzeug dann zu dem Restwert veräußern, den der Sachverständige im Gutachten ermittelt hat.

Sollte die Versicherung des Gegners auf einen Kostenvoranschlag bestehen, ist es jedoch ratsam, aus Beweissicherungsgründen, direkt ein Gutachten erstellen zu lassen.

Das offizielle Gutachten porträtiert noch weitaus mehr Aspekte, wie Beweissicherungsfotos, Wertminderung, Nutzungsausfall, Vor- und Altschäden, Reparaturausweitung etc. und ist auch vor Gericht verwertbar.

Eine weitere Möglichkeit liefert das sogenannte Kurzgutachten, welches unter der gesetzlich vorgeschriebenen Bagatellgrenze als gängige Form üblich ist. Auch hier wird alles bildlich festgehalten, um eine wahrheitsgetreue Aussage machen zu können. Die Vorgehensweise und Notwendigkeit der Methode evaluieren wir mit jedem Kunden individuell und nach Sachlage.

Im Regelfall kalkulieren wir den Kaskoschaden nicht.
Das Gutachten wird stattdessen durch die eigene Versicherung erstellt, wozu ein Sachverständiger geschickt wird, der sich dieser Aufgabe annimmt.

Mehr Infos >

Sollten Sie sich, im Falle des Wunsches nach einer Kaufberatung, allein gelassen fühlen, oder keinen Rechtsbeistand finden, helfen wir Ihnen auch gerne bei diesen Problemen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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